Allgemeine Geschäftsbedingungen | LINAPLAST s.r.o.
8.3 Der Lieferant verpflichtet sich, die Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen, und zwar in der einem drohenden Schaden entsprechenden Höhe, damit durch diese Versicherung die gesamte Handelszusammenarbeit zwischen dem Besteller und dem Lieferanten gedeckt wird.